Psychotherapie als Krankenbehandlung auf Kostenzuschussbasis

Wenn Sie eine Psychotherapie bei mir durchführen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an mich bezahlten Honorars zurück. Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu.

 

Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Das bedeutet, dass Ihr Sozialversicherungsträger eine von mir erstellte Diagnose benötigt.

 

Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie weiters eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Das notwendige Formular erhalten Sie von mir beim Erstgespräch. Die Untersuchung kann von Ihrem praktischen Arzt durchgeführt werden. Diese bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.

 

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung meine bezahlte Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin“ gestellt werden, bei dem von mir einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor der vierten Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können.

 

Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 40 Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Die Zuschüsse der einzelnen Kassen liegen zwischen 30 und 50 Euro pro Einheit.

Bei Zusatzversicherungen übernimmt diese erfahrungsgemäß die Restkosten meiner Honorare. Auch Ihre Zusatzversicherung verlangt von mir Informationen. 

 

Wenn Sie nicht möchten, dass bei Ihrer Krankenkasse psychiatrische Diagnosen aufscheinen, ist es jederzeit möglich Psychotherapie als private Leistung bei mir zu konsumieren.